Erstinformation
gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung
und gem. § 12 Finanzanlagenvermittlerverordnung
von
Dipl.Inform(FH) Franz‐Josef Recktenwald
Finanz‐ und Versicherungsmakler
Eugen‐Bolz‐Str. 11
72351 Geislingen
Telefon 07433 – 27 37 90
Fax 07433 – 95 57 051
info@fjrecktenwald.de
www.versicherungsmakler‐recktenwald.de
zugelassene Tätigkeit
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Ziff. 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Darlehensvermittlung mit der einer Erlaubnis nach §34c Abs. 1 Satz 2 der Gewerbeordnung.
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach §34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung
Zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen
Landratsam Zollernalb Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen
Die Eintragung im Vermittlerregister:
∙ als Versicherungsmakler unter der Registernummer D‐1Q5T‐XMCID‐36
∙ als Finanzanlagenvermittler unter der Registernummer D‐F‐168‐3AND‐65
∙ als Immobiliardarlehensvermittler unter der Registernummer D‐W‐168‐6QIJ‐35
kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin
https://www.dihk.de/de
www.vermittlerregister.info
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken‐ und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin,
www.pkv‐ombudsmann.de
Ombudsmann der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin,
www.bausparkassen.de
Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 Prozent.

Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen
Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision
und ggf. Servicepauschale vom Produktanbieter.
Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der
Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.
Außerdem können der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine
Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.
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